Brinkmeyer.

Brinkmeyer Elektrotechnik — Jonah Brinkmeyer, Hinter dem Klosterhof 25, 25524 Itzehoe

Stand: Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Brinkmeyer Elektrotechnik (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Elektroinstallationen, Smart-Home-Systeme, Sicherheitstechnik, Wallbox-Installationen und verwandte Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Angebote und Auftragserteilung

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Arbeiten zustande.
  3. Bei Aufträgen im Bestand können sich nach Öffnung der Bausubstanz zusätzliche, nicht vorhersehbare Arbeiten ergeben. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und ein Nachtragsangebot unterbreiten.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als Festpreis vereinbart. Eine wesentliche Überschreitung (mehr als 15 %) wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
  4. Bei größeren Aufträgen kann eine Abschlagszahlung von bis zu 40 % des Auftragswertes bei Arbeitsbeginn vereinbart werden.

§ 4 Ausführung und Termine

  1. Der Auftragnehmer führt die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen DIN/VDE-Normen aus.
  2. Liefertermine und Ausführungsfristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage verbindlich.
  3. Höhere Gewalt, Lieferengpässe bei Materialien oder unvorhersehbare Hindernisse berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist.
  4. Der Auftraggeber stellt den ungehinderten Zugang zur Arbeitsstelle sicher und sorgt für die erforderlichen Rahmenbedingungen (Strom, Wasser, Beleuchtung).

§ 5 Material und Geräte

  1. Sofern nicht anders vereinbart, beschafft der Auftragnehmer die erforderlichen Materialien und Geräte. Es werden ausschließlich Produkte verwendet, die den geltenden Normen und Sicherheitsstandards entsprechen.
  2. Vom Auftraggeber bereitgestelltes Material wird vom Auftragnehmer auf offensichtliche Mängel geprüft. Die Haftung für verdeckte Mängel am bereitgestellten Material liegt beim Auftraggeber.

§ 6 Abnahme

  1. Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt die Abnahme gemeinsam mit dem Auftraggeber. Die Abnahme ist vom Auftraggeber innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durchzuführen.
  2. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  3. Wird die Abnahme trotz Aufforderung nicht innerhalb der Frist durchgeführt, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 7 Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme, bei Arbeiten an Bauwerken fünf Jahre gemäß § 634a BGB.
  2. Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
  3. Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Nutzung, eigenmächtigen Veränderungen durch Dritte oder bei Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungshinweise.

§ 8 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, unbeschränkt.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Die Haftung für Schäden an der bestehenden Bausubstanz ist auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.

§ 9 Stornierung und Rücktritt

  1. Der Auftraggeber kann den Vertrag vor Ausführungsbeginn stornieren. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % des Auftragswertes für bereits erbrachte Planungsleistungen zu berechnen.
  2. Bereits beschafftes, auftragsspezifisches Material wird dem Auftraggeber zum Einkaufspreis zuzüglich Beschaffungskosten in Rechnung gestellt.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Gerichtsstand ist Itzehoe, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.