Brinkmeyer Elektrotechnik — Jonah Brinkmeyer, Hinter dem Klosterhof 25, 25524 Itzehoe
Stand: Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Brinkmeyer Elektrotechnik (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Elektroinstallationen, Smart-Home-Systeme, Sicherheitstechnik, Wallbox-Installationen und verwandte Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Angebote und Auftragserteilung
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Arbeiten zustande.
- Bei Aufträgen im Bestand können sich nach Öffnung der Bausubstanz zusätzliche, nicht vorhersehbare Arbeiten ergeben. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und ein Nachtragsangebot unterbreiten.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als Festpreis vereinbart. Eine wesentliche Überschreitung (mehr als 15 %) wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
- Bei größeren Aufträgen kann eine Abschlagszahlung von bis zu 40 % des Auftragswertes bei Arbeitsbeginn vereinbart werden.
§ 4 Ausführung und Termine
- Der Auftragnehmer führt die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen DIN/VDE-Normen aus.
- Liefertermine und Ausführungsfristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage verbindlich.
- Höhere Gewalt, Lieferengpässe bei Materialien oder unvorhersehbare Hindernisse berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist.
- Der Auftraggeber stellt den ungehinderten Zugang zur Arbeitsstelle sicher und sorgt für die erforderlichen Rahmenbedingungen (Strom, Wasser, Beleuchtung).
§ 5 Material und Geräte
- Sofern nicht anders vereinbart, beschafft der Auftragnehmer die erforderlichen Materialien und Geräte. Es werden ausschließlich Produkte verwendet, die den geltenden Normen und Sicherheitsstandards entsprechen.
- Vom Auftraggeber bereitgestelltes Material wird vom Auftragnehmer auf offensichtliche Mängel geprüft. Die Haftung für verdeckte Mängel am bereitgestellten Material liegt beim Auftraggeber.
§ 6 Abnahme
- Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt die Abnahme gemeinsam mit dem Auftraggeber. Die Abnahme ist vom Auftraggeber innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durchzuführen.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
- Wird die Abnahme trotz Aufforderung nicht innerhalb der Frist durchgeführt, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 7 Gewährleistung
- Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme, bei Arbeiten an Bauwerken fünf Jahre gemäß § 634a BGB.
- Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
- Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Nutzung, eigenmächtigen Veränderungen durch Dritte oder bei Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungshinweise.
§ 8 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, unbeschränkt.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Die Haftung für Schäden an der bestehenden Bausubstanz ist auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.
§ 9 Stornierung und Rücktritt
- Der Auftraggeber kann den Vertrag vor Ausführungsbeginn stornieren. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % des Auftragswertes für bereits erbrachte Planungsleistungen zu berechnen.
- Bereits beschafftes, auftragsspezifisches Material wird dem Auftraggeber zum Einkaufspreis zuzüglich Beschaffungskosten in Rechnung gestellt.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist Itzehoe, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.